Die Fondsbranche ist bereits heute eine weitgehend auf Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) basierte Branche. Dennoch werden digitale Technologien wie Distributed-Ledger-Technik (DLT), Big Data und Künstliche Intelligenz sowie Cloud Computing in den nächsten Jahren einen massiven Umbruch herbeiführen. Die Assetmanager werden wesentlich von einer verbesserten Verfügbarkeit von Daten, Algorithmen, von der Digitalisierung der Vermögenswerte und von neuen Prozessen in der Verwahrung, in der Abwicklung sowie in der Berichterstattung beeinflusst. Um den Anschluss der Fondsanbieter an die neuen Entwicklungen und die technologische Wettbewerbsfähigkeit der Finanzwirtschaft zu gewährleisten, wirbt der BVI für eine nationale Blockchain-Initiative im Assetmanagement.
Bereits erfolgreich eingesetzt hat sich der BVI für die Einführung elektronischer Fondsanteile und Kryptofondsanteile. Kryptofondsanteile sind elektronische Fondsanteilscheine, die auf Basis der Blockchain herausgegeben werden. So können beispielsweise auch traditionelle Wertpapierfonds Kryptofondsanteile begeben.
Von Kryptofondsanteilen sind Kryptofonds, also Fonds die in Kryptowerte wie Bitcoins, investieren, abzugrenzen (vgl. BVI-Position Kryptofonds).
Für die durchgängige Automatisierung im Assetmanagement müssen Standards gesetzt und regulatorische Aspekte geklärt werden. So ist zum Beispiel die Schaffung digitaler Identitäten notwendig, um Transaktionen rechtssicher durchführen zu können. Hier fordert der BVI entsprechende Konzepte von der Politik, wie die durchgängige Nutzung des Legal Entity Identifier LEI (ISO 17442). Das regulatorische Berichtswesen und die Transaktionsabwicklung soll durchgängig auf Basis von ISO – Standards, insbesondere ISO 20022, automatisiert werden. Auch müssen Finanzinstrumente und Zahlungsmittel DLT-fähig werden. Deshalb treten wir u. a. für die Einführung eines digitalen Euros als Zahlungsmittel für DLT-Transaktionen ein.
Die Digitalisierung hat zudem Auswirkungen auf die betrieblichen Prozesse der Kapitalverwaltungsgesellschaften und birgt operationelle Risiken. Im Rahmen ihres Pakets zur Digitalisierung des Finanzsektors hat die EU die Verordnung über die Betriebsstabilität digitaler Systeme auf den Weg gebracht. Der sogenannte Digital Operational Resilience Act (DORA) ist seit dem 16. Januar 2023 in Kraft und muss bis zum 17. Januar 2025 umgesetzt werden. Er bietet einen Rechtsrahmen für die Betriebsstabilität digitaler Systeme.
Das Thema Cybersicherheit gewinnt aufgrund der starken Abhängigkeit der Fondswirtschaft von ihrer Informationstechnik und der steigenden IT-Bedrohungslage immer stärker an Bedeutung. Deshalb haben die Mitglieder des BVI einen Leitfaden zur Cybersicherheit für Fondsgesellschaften und ihre Dienstleister verfasst.